Die Anwalts-GmbH & Co. KG wird vorerst in Deutschland nicht zulässig sein. Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, mit dem ein Urteil des BGH angegriffen worden war.
Seit Anfang 2012 können Finanzinvestoren und Unternehmen sich bei der Regulierungsbehörde Solicitors Regulation Authority (SRA) um eine Lizenz bewerben, mit der sie künftig Rechtsberatung in England und Wales anbieten können.