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England: Bereits 30 Anträge auf Fremdbesitz
Finanzinvestoren und Unternehmen laufen sich warm für den britischen Anwaltsmarkt. Seit Anfang 2012 können sie sich bei der Regulierungsbehörde Solicitors Regulation Authority (SRA) um eine Lizenz bewerben, mit der sie künftig Rechtsberatung in England und Wales anbieten können. Hintergrund ist eine große Berufsrechtsreform, in deren Zentrum ein Ende des Fremdbesitzverbotes steht. Die letzte Stufe der Reform war formal bereits am 6. Oktober 2011 in Kraft getreten (siehe (de Paoli, AnwBl 2011, 732 und Kilian/Lemke, AnwBl 2011, 800). Doch erst jetzt können die Anträge bei der SRA gestellt werden, damit sich englische Anwälte künftig fremde Geldgeber ins Haus holen oder ihre Kanzleien an die Börse bringen können.
Nach Angaben der SRA gab es in der ersten Woche 30 Anträge. Das liege in dieser Anfangsphase über den Erwartungen, sagte ein SRA-Sprecher auf Anfrage des Anwaltsblatts. Anträge gestellt haben sowohl Kanzleien wie auch Unternehmen, die künftig Rechtsrat anbieten wollen. Den Berichten britischer Medien zufolge könnten die ersten Lizenzen bereits Ende Februar erteilt werden.
Zu den Aspiranten zählt beispielsweise die Supermarktkette Co-Operative, die Nummer fünf im britischen Einzelhandel. Sie hatte im Januar noch einmal ihre Absicht bekräftigt, den Kunden künftig neben den klassischen Supermarktartikeln wie Haushaltswaren und Lebensmittel auch Rechtsrat zu offerieren. Die Reform werde die Art und Weise verändern, wie künftig Rechtsrat angeboten werde, sagte Co-Operative-Manager Eddie Ryan in einer Pressemitteilung: „Und wir wollen dabei eine führende Rolle spielen.“
Möglich wird das alles durch ein neues Gesetz namens Legal Service Act. Dieses Gesetz hat das Ziel, den britischen Rechtsberatungsmarkt wettbewerbsfähiger zu machen und die Interessen der Verbraucher zu stärken. Es sieht unter anderem vor, dass künftig Versicherungen, Wagniskapitalgeber, Supermarkt- und Drogerieketten sich in eine Kanzlei einkaufen und Rechtsberatung anbieten können.
Dabei sind verschiedene Varianten möglich: So kann eine herkömmlich arbeitende Kanzlei künftig von einem Nicht-Anwalt als Manager geleitet werden, ohne dass sich etwas an den bestehenden Eigentumsverhältnissen ändert. Weiterhin kann sich ein Investor – wie die besagte Ladenkette beispielsweise – in eine Kanzlei einkaufen oder diese ganz übernehmen. Auch ein Börsengang der Kanzlei ist denkbar. Eine weitere Option besteht darin, dass sich Anwälte und Angehörige anderer Berufsgruppen wie Ärzte oder Architekten in einer Sozietät zusammenschließen.
Die britische Kanzlei Irwin Mitchell beispielsweise hatte mit ihrem Interesse an der Reform nie hinter den Berg gehalten. Irwin Mitchell habe sich daher ebenfalls um eine Lizenz beworben, sagte John Pickering dem Branchendienst Legalweek: „Wir wollen die Vorteile nutzen, die der Legal Service Act uns bietet.“
Mehr Wettbewerb auf Anwaltsmarkt
Die Befürworter unter den Anwälten hoffen, dass die Reform frisches Geld in die Kanzleien spült, mit dem sich beispielsweise moderne IT einkaufen oder das ein oder andere Talent zum Wechsel von einer konkurrierenden Kanzlei überreden ließe. Die Unternehmen wie Co-operative hingegen erwarten, dass ihr eingeführter und bewährter Markenname genug Zugkraft entwickelt, um künftig nicht nur Kunden für die Supermärkte, sondern auch Mandanten anzulocken. „Unsere Marke, gepaart mit unserem Angebot wird unseren Kunden den Zugang zur Rechtsberatung erleichtern“, sagt Cooperative-Manager Ryan.
Die Unsetzung der Berufsrechtsreform hatte sich über mehrere Jahre hingezogen und war teilweise heftig umstritten. Kritiker fürchteten unter anderem um die anwaltliche Unabhängigkeit. Insofern werden die kommenden Monate spannend, denn sie werden zeigen, wie groß das Interesse der englischen Kanzleien an einem Ende des Fremdbesitzverbotes wirklich ist – und wie die Mandanten auf das neue Angebot reagieren.
Nicola de Paoli, Edinburgh
