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Anwaltsrecht

BVerfG: Keine Sympathie für Anwalts-GmbH & Co. KG

Die Anwalts-GmbH & Co. KG wird vorerst in Deutschland nicht zulässig sein. Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, mit dem ein Urteil des BGH angegriffen worden war. Der Anwaltssenat des BGH hatte die Zulassung einer Anwalts-GmbH & Co. KG abgelehnt (BGH, AnwBl 2011, 774). Die 2. Kammer des Ersten Senats kommt in dem unüblich ausführlich begründeten Nichtannahmebeschluss zu dem Ergebnis, dass zumindest in diesem Fall eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend vorgetragen worden sei. So seien die gesellschaftsrechtliche Konstruktion und die Gesellschaftsstruktur unklar. Das Anwaltsblatt veröffentlicht den Beschluss vom 6.12.2011 (1 BvR 2280/11) im Februar-Heft. Der Beschluss kann mit einer Anmerkung der Redaktion nach Erscheinen des Heftes auch in der Anwaltsblatt-Datenbank aufgerufen werden.

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