Anwaltsrecht
BGH: Ein Jahr Kinderbetreuung reicht
Das Notaramt einer Anwaltsnotarin ist perdu, wenn sie mehr als ein Jahr für die Betreuung ihrer minderjährigen Kinder aussetzt. Das hat jetzt der Notarsenat des BGH entschieden. Die vier Richter und die eine Richterin kommen in dem ausführlich begründeten Urteil zu dem Ergebnis, dass die Bundesnotarordnung eindeutig ist. Rücksicht auf erziehende Mütter kann nicht genommen werden. Eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht wegen der Verfassungswidrigkeit der Bundesnotarordnung in diesem Punkt wird im Urteil diskutiert, aber im Ergebnis verneint. Das Urteil wird im Februar-Heft des Anwaltsblatt erscheinen mit einer kritischen Anmerkung der Redaktion. Die Kurzfassung (AnwBl 2012, 199) und der Volltext (AnwBl Online 2012, 73 ) ist hier als PDF-Dokument abrufbar.
