BRAK-Präsidentenkonferenz: Noch kein endgültiges Sicherheitsgutachten
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim BGH haben gestern nicht nur einen neuen Präsidenten gewählt (siehe Anwaltsblattmeldung), sondern auch die Diskussion zum beA weitergeführt.
Unklar bleibt aber nach wie vor, zu welchem endgültigen Ergebnis der von der BRAK mit der Sicherheitsüberprüfung des beA beauftragte Gutachter Secunet gelangt ist. Die endgültige Fassung des Sicherheitsgutachtens liege noch nicht vor, sei aber „in der Finalisierung“ versicherte die BRAK in ihrer Presseerklärung (BRAK Presseerklärung Nr. 15 v. 28.05.2018). Die Rechtsanwaltskammer Berlin berichtet, dass das Gutachten für Anfang Juni 2018 erwartet werde.
Im April hatte Secunet zumindest schon einmal einen Zwischenbericht vorgelegt. Danach hätten sich Schwachstellen im beA-System offenbart. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Systemarchitektur sei aber nicht erforderlich, hieß es. Das Anwaltsblatt hatte berichtet. Das endgültige Gutachten wurde bald angekündigt, aber „nicht vor Mitte Mai“. Deshalb hatten Beobachter erwartet, dass die BRAK es nun auf der gestrigen Präsidentenkonferenz vorstellen würde. Dort waren die Ergebnisse des Gutachtens aber kein Thema.
Anträge Rechtsanwaltskammer Berlin
Auf der Konferenz ging es vor allem um einen Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Offenlegung des Quellcodes des beA, der Durchführung von Sicherheitsaudits und der Dokumentation von Störungsfällen (Historisierung), um Wiedereinsetzungsanträge begründen zu können. Die Präsidentenkonferenz wollte nicht abschätzen, welche Auswirkungen eine Veröffentlichung des Quellcodes als Open Source auf das gesamte beA-System konkret haben könnte. Deswegen wurde eine endgültige Entscheidung über den Antrag auf einen Zeitpunkt nach Wiederinbetriebnahme des beA vertagt. Auch wird als Grund für die Vertagung die Sorge um weitere Kosten in der Presseerklärung genannt.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hatte auch gefordert, dass Störungsmeldungen des beA-Systems zukünftig nach Umfang und Dauer in einer Datenbank öffentlich zugänglich gemacht werden. Dieser Teil hat sich – so berichtet die Presseerklärung ‒ erledigt, nachdem die BRAK erklärt habe, dass die Dokumentation und Archivierung von Störungsmeldungen teilweise bereits jetzt erfolge und auch zukünftig geplant sei.
Wie geht’s weiter? Und was sagt der DAV?
Die BRAK hat nun am Ende der Präsidentenkonferenz angekündigt, dass erst nach Vorlage des endgültigen Gutachtens die Präsidentenkonferenz über die weiteren Schritte zu Inbetriebnahme des beA entscheiden wird. Diese Sitzung könnte kurzfristig stattfinden. Die Rechtsanwaltskammer Berlin berichtet, dass diese voraussichtlich noch Mitte Juni 2018 stattfinden kann und sich dann mit den Ergebnissen der Überprüfung durch Secunet beschäftigen wird (siehe Pressemitteilung RAK Berlin). Einen konkreten Termin gebe es aber noch nicht. Die nächste reguläre BRAK-Hauptversammlung wäre am 14. September 2018.
Dass es auf einmal ganz schnell gehen wird, muss keiner befürchten, heißt es bei den Kammern gegenüber dem Anwaltsblatt. Denn: Die Präsidentenkonferenz muss die weiteren Schritte zur Wiederinbetriebnahme beschließen. Die BRAK hatte darüber hinaus einen Vorlauf von mindestens einen Monat angekündigt, bevor die passive Nutzungspflicht greifen solle. Es wurde sogar signalisiert, dass sie sich auch eine längere Frist (zwei Monate) vorstellen könne, wenn das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitmache. Wie nun aus Kreisen des Ministeriums verlautbart wurde, wolle man hier keine Steine in den Weg legen. Hauptsache, die Zeit sei den konkreten Umständen entsprechend angemessen. Zu berücksichtigen sei der Aufwand für die Neuinstallationen von Programmen in den Kanzleien – und auch die Sommer-Urlaubszeit könne berücksichtigt werden.