Durchschnittlicher Stundensatz liegt bei 190 Euro
Interessant sind auch die Zahlen zum Zeithonorar: 31 Prozent der Anwältinnen und Anwälte haben damit gar nichts am Hut. Hingegen rechneten 47 Prozent von ihnen zwischen einem und maximal 50 Prozent ihrer Mandate über Zeithonorare ab. 22 Prozent sogar bei mehr als der Hälfte ihrer Mandate. Die durchschnittlichen Regelstundensätze lagen bundesweit bei 190 Euro. Auch hier zeigen sich wieder geschlechtsspezifische Unterschiede: Rechtsanwältinnen berechnen nicht nur seltener Zeithonorare als Männer. Sie rechnen auch niedrigere Stundensätze ab. Der Regelstundensatz männlicher Kollegen lag bei 195 Euro, wohingegen Kolleginnen durchschnittlich nur 176 Euro berechneten.
Weniger Gehalt für angestellte Anwältinnen und Syndikusrechtsanwältinnen
Der Star-Bericht 2018 widmet sich darüber hinaus auch der wirtschaftlichen Situation von angestellten Anwälten, in freier Mitarbeit tätiger Anwälte und Syndikusrechtsanwälten.
Auch hier wieder springt der geschlechtsspezifische Unterschied ins Auge: Angestellte Vollzeit-Rechtsanwälte verdienten durchschnittlich 74.000 Euro, Anwältinnen hingegen nur 54.000 Euro. Die Einkommensschere zwischen den Geschlechtern ist hierbei im Westen höher als im Osten. In Einzelkanzleien bekommt man weniger Gehalt (45.000 Euro) als in Sozietäten (71.000 Euro). Westdeutsche Syndikusrechtsanwälte erzielten mit 93.000 Euro ein höheres Bruttoeinkommen als ihre ostdeutschen Kollegen mit 76.000 Euro. Leider zeigt sich auch hier: Männliche Syndici verdienen knapp zwei Drittel mehr (103.000 Euro) als Syndikusrechtsanwältinnen (67.000 Euro).
Kleine Mitgliederstatistik der BRAK
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat neue Zahlen zur Anwaltschaft vorgelegt. Sie zeigen einen weiterhin deutlichen Zuwachs bei den Syndikusrechtsanwältinnen und - anwälten aber auch einen leichten Rückgang bei den niedergelassenen Anwälten.
Zum Stichtag 1. Januar 2019 wurden genau 166.370 zugelassene Mitglieder gezählt („Kleine Mitgliederstatistik“ 2019, ohne Aufschlüsselung von Geschlechtern). Das sind 516 Kammermitglieder mehr als noch im Vorjahr. In der Gesamtmitgliederzahl enthalten sind neben der wachsenden Gruppe der Syndikusrechtsanwälte unter anderem auch die zugelassenen Kanzleien in Form der Anwalts-GmbH (947, Vorjahr: 884 laut großer Mitgliederstatistik 2018, 848 laut kleiner Mitgliederstatistik 2018), der Anwalts-AG (23, Vorjahr: 24) und der Anwalts-UG (9, Vorjahr: 9).
Zahl der Syndikusrechtsanwälte wächst weiter
Der Syndikusrechtsanwalt erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Zum Stichtag waren bereits 16.876 Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte zugelassen (Vorjahr: 14.054). Darunter befinden sich 14.012 Berufsträger, die zugleich eine Zulassung als niedergelassene Anwältin oder Anwalt haben. Insbesondere die Zahl derjenigen, die sich für eine Zulassung als reiner „Syndikusrechtsanwalt“ entschieden haben (ohne niedergelassene Kanzlei) steigt. Gab es im Vorjahr noch 1.975 Syndikusrechtsanwälte ohne Doppelzulassung, stieg deren Anzahl binnen einen Jahres auf 2.864.
Leichter Rückgang bei den niedergelassenen Anwälten
Die Zahl der niedergelassenen Anwälte (inklusive derer, die zusätzlich noch Syndikusrechtsanwalt sind) ist wie schon im Vorjahr leicht gesunken: von 162.681 auf nunmehr 162.235 gesunken. Das bedeutet einen Rückgang um 446 Kammermitglieder mit Kanzlei. Dieser Trend ließ sich schon in den Vorjahren beobachten.
Mitgliederrückgang in den meisten Kammerbezirken
Die Statistik legt zudem offen, dass nur noch 8 von 27 Rechtsanwaltskammern im Vergleich zum Vorjahr einen Mitgliederzuwachs zu vermelden haben. Überwiegend sind es nur noch die Kammerbezirke in Ballungsgebieten wie München (+247), Frankfurt a. M. (+216), Berlin (+181) oder Düsseldorf (+134) die neben Braunschweig, Hamburg, Nürnberg und Stuttgart wachsende Mitgliederzahlen melden.
Die Mitgliederstatistik hat die BRAK ebenso wie den Star-Bericht 2018 veröffentlicht.