Der Einstellungs- und Gehälterreport von Anwaltsblatt Karriere in diesem Heft beruht auf einer Umfrage bei mittelständischen Kanzleien, bei Großkanzleien sowie Recherchen der Redaktion. Insgesamt wurden 250 mittelständische und 26 Großkanzleien befragt (23 haben geantwortet), so dass sich für den gesamten Anwaltsmarkt im Bereich Immobilien Aussagen treffen lassen. Beim dritten Einstellungs- und Gehälterreport war spürbar, dass nicht jede Kanzlei Transparenz bei den Einstellungsgehältern schätzt. Während die Großkanzleien offen über Einstiegsgehälter sprechen, lag die Verweigerungsquote bei den mittelständischen Kanzleien im Baurecht und im Mietrecht bei rund einem Viertel, bei den Vergaberechtler immerhin noch bei 18 Prozent. Die Großkanzleien erhielten einen Fragebogen. Mit den mittelständischen Kanzleien wurden zwanzigminütige Telefoninterviews geführt. Gesprächspartner waren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglied im Deutschen Anwaltverein sind. Die Gesprächspartner wurden aus dem Mitgliederbestand der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (mehr als 2.800 Mitglieder), der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien (mehr als 2.000 Mitglieder) sowie für das Vergaberecht aus dem Bestand der Deutschen Anwaltadresse gewählt. Es wurden nur Anwälte befragt, die nachhaltig im jeweiligen Rechtsgebiet tätig sind. Das erklärt, warum in der Umfrage Sozietäten (rund 80 Prozent) dominieren, obwohl auch viele Einzelanwälte gerade das Mietrecht (mit-)anbieten. Der Markt der Immobilienrechtskanzleien hat Tradition: Im Baurecht waren rund 30 Prozent der Gesprächspartner länger als 20 Jahre und 53 Prozent länger als 10 Jahre zugelassen. Auch im Mietrecht dominierten Anwälte mit mehr als zehn Jahren Zulassung (mehr als 70 Prozent), nur im Vergaberecht gibt es auch ein jüngere Garde (37 Prozent der Befragten waren zwischen fünf und zehn Jahren zugelassen). Die Ergebnisse der Umfrage wurden durch Recherchen der Redaktion bei Vorsitzenden von örtlichen Anwaltvereinen überprüft.