Für die Auskunft an Mandanten erleichtert der kostenlose DAV-Prozesskostenrechner die schnelle Gebührenberechnung auf Basis der neuen RVG.
DAV-Prozesskostenrechner

Mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 01.08.2013 verändert sich das Kostenrecht. Damit Sie gegenüber Ihren Mandanten auch weiterhin richtige und umfassende Auskunft geben können, bietet der DAV den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine einen kostenlosen Prozesskostenrechner an. Mit diesem Tool können Sie durch Eingabe einfacher Parameter, wie Streitwert, Anzahl der Mandanten und Gegner oder Erhöhungsgebühren, die voraussichtlichen Prozesskosten schnell und unkompliziert abrufen. Aber nicht nur das neue RVG ist erfasst. Auch Gebühren aus Aufträgen, die vor dem 01.08.2013 erteilt wurden, können berechnet werden.
Anwaltsblatt-App für das Smartphone
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Anwaltsblatt-App für den Desktop
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Fachaufsätze und Rechtsprechung zu BRAO, RVG, BORA, FAO, zu anwaltsbezogenen Themen des Grundgesetzes oder der EMRK sowie zum Steuerrecht werden in der Print-Fassung meist nur noch mit redaktionellen Zusammenfassungen für Anwältinnen und Anwälte mit wenig Lesezeit aufbereitet. Die Volltexte erscheinen online. Die bequemste Art, das gesamte Heft zu lesen: Die Anwaltsblatt-App. Alle gedruckten Inhalt bietet sie mit der direkten Verlinkung auf die Volltexte und Langfassungen. Hier die Anwaltsblatt-App auf dem Desktop nutzen – so lässt sich das Anwaltsblatt auch am Arbeitsplatz komfortabel lesen.
Anwaltsblatt-Honorartool
Vergütungsvereinbarungen können zu angemessenen Honoraren führen – doch wann sind sie wirksam? Das Anwaltsblatt-Honorartool hilft mit einer Checkliste für das konkrete Mandat. Nur ein paar Fragen sind zu beantworten.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung für Anwältinnen und Anwälte. Für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung gibt es feste RVG-Gebühren für den Rechtsanwalt. Doch in vielen Fällen spiegeln diese Honorare den tatsächlichen Aufwand in Kanzleien nicht wieder: Anwältinnen und Anwälte sollten daher stets prüfen, ob eine (individuelle) Vergütungsvereinbarung oder ein vereinbartes Erfolgshonorar mit dem Mandanten in Betracht kommt. Bei der reinen Beratung ist die Gebührenvereinbarung sogar zwingend, wenn man nicht am Ende umsonst beraten möchte.
Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung muss der Rechtsanwalt beachten. Selbst bei der Beratungshilfe ist sie häufig sinnvoll.
Wann eine Vergütungsvereinbarung ausnahmsweise unzulässig ist und welche Anforderungen an die Form zu beachten sind, lässt sich mit dem Anwaltsblatt-Honorartool des Deutschen Anwaltvereins schnell herausfinden. Im Frage-und-Antwort-Spiel führt das Anwaltsblatt-Honorartool durch den Dschungel der Formvorschriften im RVG. Am Ende gibt es kein Muster für die Vergütungsvereinbarung, sondern eine für den konkreten Fall erstellte individuelle PDF-Checkliste. Sie listet die Voraussetzungen auf, um eine wirksame Vergütungsvereinbarung abzuschließen, bietet Links zu Anwaltsblatt-Aufsätzen (mit der BGH-Rechtsprechung) und kann zur Handakte genommen werden.