Die Aussprache dauerte keine 20 Minuten und die Mehrheit war mit 58 Ja-Stimmen (bei 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen) deutlich. Der Fachanwalt für Opferrechte war in der 6. Satzungsversammlung im Frühjahr noch durchgefallen. Mit dem klaren Votum für den Fachanwalt für Sportrecht hat die 6. Satzungsversammlung nun ihre zweite neue Fachanwaltschaft eingerichtet. In der ersten Sitzung 2015 hatte die Satzungsversammlung den Fachanwalt für Migrationsrecht beschlossen.
DAV hatte für neue Fachanwaltschaft für Sportrecht geworben
Die Fachanwaltschaft für Sportrecht sichert mehr al 800 Anwältinnen und Anwälten (so viele sind in der Deutschen Anwaltauskunft und in der Deutschen Anwaltadresse gelistet) einen attraktiven Markt. „Die Zulassung des Fachanwalts für Sportrecht ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer qualifizierten Beratung sowohl des Breitensports als auch des Profisports“, sagte Rechsanwalt Dr. Thomas Summerer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Nachfrage nach Sportrecht sei in den vergangenen Jahren „rasant“ gestiegen. Die Arbeitsgemeinschaft hatte seit Jahren für die neue Fachanwaltschaft geworben und war vom DAV-Vorstand dabei unterstützt worden. Die Deutsche Anwaltakademie wird zwei Fachanwaltslehrgänge anbieten (in Frankfurt und Köln). Die Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) wird vermutlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft treten, da der Beschluss erst ausgefertigt und zur Prüfung dem Bundesjustizministerium vorgelegt werden muss.
Der für die Fachanwaltschaften zuständige Ausschuss 1 der Satzungsversammlung hatte dem Plenum der 6. Satzungsversammlung ein entscheidungsreifes Konzept mit einem Vorschlag zur Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) vorgelegt. Dieses Konzept überzeugte die Versammlung unmittelbar. An dem Vorschlag für die nachzuweisenden besonderen theoretischen Kenntnisse gab es keine Kritik. Und die üblichen kritischen Stimmen blieben aus. Diese Erweiterung des Fachanwaltssystems überzeugte, weil durch die gute Vorbereitung allen klar war, dass Sportrecht zu einer sehr eigenen Rechtsmaterie geworden ist.
Die Vorgeschichte in der Satzungsversammlung
Die Satzungsversammlung diskutiert über die Fachanwaltschaft seit zwei Legislaturperioden intensiv. Im Mai 2018 hatten sich die Beratungen konkretisiert (siehe Anwaltsblattmeldung). Mit dabei war auch der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltverein Dr. Thomas Summerer (siehe Nolte/Summerer in AnwBl 2018 Online, 380) und den Report zur Zukunft des Fachanwaltsystems (Amberger, AnwBl 2018, 202). Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht hatte nicht nur dort eindringlich für eine solche Fachanwaltschaft geworben: Der Sportrechts-Fachanwalt sei kein Spleen, sondern ein Bedürfnis des Marktes (siehe Anwaltsblattmeldung). Der Fachanwalt für Sportrecht nehme vor allem die Mandanteninteressen in den Blick, die im Sportrecht Anwältinnen und Anwälte mit Branchenkenntnissen suchen. Zugleich solle der Fachanwalt für Sportrecht klar machen, dass Anwältinnen und Anwälte mehr können als Spieler- oder Vereinsberater. Gerade im Sportrecht gebe es nicht-anwaltliche Konkurrenz (siehe Initiative der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV).
Fachanwalt für Verbraucherrecht: Erst einmal ohne Zukunft
Während der Fachanwalt für Sportrecht glatt durchging, löste die Idee eines Fachanwalts für Verbraucherrecht mehr Diskussion aus. Der Ausschuss 1 teilte mit, dass er sich mit dem Fachanwalt für Verbraucherrecht nicht weiter befassen wolle. Die Idee für diese Fachanwaltschaft hatte der beamtete Staatssekretär Gerd Billen des Bundesjustizministeriums (zuständig für den Verbraucherschutz) in den Ausschuss getragen. Für den Ausschuss 1 gibt es nicht nur keinen Bedarf für diese Fachanwaltschaft, man sieht auch große Schwierigkeiten, den Zuschnitt der Fachanwaltschaft zu bestimmen. Aus dem Plenum wurde diese Entscheidung kritisiert. Nicht die Binnensicht der Anwaltschaft zähle, sondern die Erwartungshaltung der potentiellen Verbrauchermandanten. Wenn diesen ein Fachanwalt für Verbraucherrecht helfe, sollte die Satzungsversammlung diese Bedürfnis beachten.
Was heißt Fachanwalt auf Englisch? Anwaltakademie schlägt „Bar Approved Specialist“ vor
Wenig hilfreich war die Diskussion in der Satzungsversammlung, ob die Bezeichnung „Fachwanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ eine Übersetzung in die englische Sprache benötigt. Der Ausschuss 1 lehnt eine Regelung ab. Dann müssten für alle Fachanwaltschaften amtliche Übersetzungen geschaffen werden. Die Wortbeiträge im Plenum zeigten dann, dass es ein Bedürfnis nach einer etablierten und im Markt einheitlich verwendeten Übersetzung gibt. Die Deutsche Anwaltakademie verwendet regelmäßig die Übersetzung „Bar Approved Specialist“.