
Dr. Reni Maltschew ist seit September 2005 Rechtsanwältin und seit 2009 Fachanwältin für Verwaltungsrecht. Geboren 1976 in Cottbus studierte sie von 1995 bis 2000 in Potsdam Jura. 2000 bis 2003 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Potsdam bei Prof. Dr. Jürgen Oechsler. Sie promovierte 2003 mit dem Thema „Der Rückerwerb eigener Aktien in der Weltwirtschaftskrise 1929–1931“. Von 2004 bis 2005 absolvierte sie das Referendariat in Berlin und Washington. Seit September 2005 ist sie Rechtsanwältin bei Loh Rechtsanwälte. 2010 wurde sie Partnerin. Ihre Spezialgebiete sind das Öffentliche Baurecht (insbesondere Bauplanungs-, Raumordnungs- und Bauordnungsrecht), das Staats-, Verwaltungs- und Kommunalrecht sowie das Immissionsschutzrecht. Maltschew ist Richterin am Anwaltsgerichtshof Berlin, stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende der Theodor-Heuss-Stiftung und Vorstandsmitglied des Berliner Anwaltvereins. Sie ist verpartnert und hat einen Sohn.
Warum das Verwaltungsrecht überhaupt nicht trocken ist und gerade Anwältinnen dort reüssieren können, verrät Reni Maltschew in Anwaltsblatt Karriere.
Warum sollte sich eine junge Juristin oder ein junger Jurist für das Verwaltungsrecht begeistern?
Für das Verwaltungsrecht muss sich – da mache ich zwischen den Geschlechtern keinen Unterschied – niemand faszinieren können, aber man kann es. Das ist eine Mentalitätsfrage. Ich kann Ihnen nur sagen, warum mir Verwaltungsrecht Spaß macht: Das öffentliche Recht fand ich immer spannend, weil es am dichtesten an der Politik – nicht nur der Kommunalpolitik – ist, ohne dass ich jemals Ambitionen gehabt hätte, in die Politik zu gehen.
Verwaltungsrecht gilt als trocken. Richtig oder falsch?
Ganz falsch. Es ist wahnsinnig dicht am Leben dran. Ein Beispiel: Ich war vor zwei Tagen in einer Gemeinde beim Gemeindeentwicklungsausschuss. Dort werden die Probleme der Gemeinde verhandelt. Wenn sie dann als Anwältin die schwierigen Sach- und Rechtsfragen so erläutern, dass es jeder – auch wer nichts mit Jura zu tun hat – versteht und der Bürgermeister einmütig den Beschluss erhält, den er sich gewünscht hat: Dann gehe ich mit einem ziemlich zufriedenstellenden Gefühl nach Hause. Das ist schön.
Am Schreibtisch folgt dann die trockene Arbeit.
Natürlich ist Verwaltungsrecht auch Akten abarbeiten, wenn sie das als trocken bezeichnen wollen. Ich würde eher sagen, dass sie im Verwaltungsrecht Durchhaltevermögen benötigen. Wer eine Promotion geschafft hat, der schafft auch ein längeres Gutachten oder einen ausführlichen Schriftsatz im Raumordnungsrecht oder Bauplanungsrecht. Das kann sogar Spaß machen.
Verwaltungsrechtsfälle gelten als langwierig. Richtig oder falsch?
Die Verfahren dauern lang, selbst Eilverfahren laufen kaum unter einem Jahr. Man braucht in der Tat Geduld. Manchmal ist das im Sinne der Mandanten, häufig aber auch nicht.
Wie viel Spezialisierung ist im Verwaltungsrecht nötig?
Sehr viel. Das Verwaltungsrecht deckt eine hohe Bandbreite ab – vom Asylrecht bis zum Raumordnungsrecht, vom Erschließungsbeitragsrecht zum Gewerberecht und so weiter ... Wenn Sie sich da nicht auf ein Gebiet spezialisieren, haben Sie eigentlich keine Chance. Sie brauchen Tiefe, um wirklich gut zu beraten. Ohne Beschränkung können Sie gar nicht Schritt halten mit der Entwicklung, zumal der Gesetzgeber wahnsinnig aktiv ist. Und wenn Sie die Öffentliche Hand beraten, haben Sie mit spezialisierten Juristen in den Behörden zu tun. Sie müssen also noch einen daraufsetzen, das heißt Hochspezialisierung, um dem Mandanten immer einen Schritt voraus zu sein.
Ist der Trend zur Subspezialisierung unumkehrbar?
Ich halte das im Verwaltungsrecht für unumkehrbar. Die Spezialisierung auch in Teilbereichen geht weiter, weil die Mandanten nicht mehr gewillt sind, für einen Anwalt zu bezahlen, wenn sie die Antwort kostenfrei schneller und einfacher im Internet finden. Wenn Kolleginnen und Kollegen ganze Gutachten ins Internet stellen, werden die Mandanten nur noch zu Ihnen kommen, wenn sie die Antwort da nicht mehr kostenfrei finden. Und: Kolleginnen und Kollegen drängen auch in die spezialisierten Bereiche, wenn sie im Massengeschäft kein Geschäftsmodell mehr sehen. Also müssen Sie noch besser werden.
Sie waren wissenschaftliche Mitarbeiterin am wirtschaftsrechtlichen Lehrstuhl. Wo liegt der Hauptunterschied zwischen dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht?
Der Hauptunterschied ist – ich will niemandem zu nahe treten, vor allem nicht den Zivilrechtlern – der Tonfall bei Gericht. Ich habe den Fehler gemacht, einmal einen Nachbarrechtsstreit am Amtsgericht Schöneberg zu verhandeln. Ich war es nicht gewohnt, dass man sich gegenseitig auch in der Anwaltschaft persönlich runtermacht, um eine Show für den Mandanten abzuliefern.
Und im Juristischen?
Der wichtigste Unterschied ist tatsächlich der Amtsermittlungsgrundsatz. Zivilrechtler arbeiten ganz anders als Verwaltungsrechtler. Und ein weiterer Unterschied: Dicke Bretter bohren, viel Ausdauer zeigen, das ist für Verwaltungsrechtler üblich. Das mag im Zivilrecht nicht überall so sein. Ich bin froh, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die alle anderen Rechtsgebiete inklusive Strafrecht, Asylrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht abdecken … und dass ich dafür Verwaltungsrecht machen darf.
Wie sind Sie zum Verwaltungsrecht gekommen?
Ich mochte Verwaltungsrecht immer schon, auch an der Uni, obwohl es nicht mein Spitzenfach war. Das zeigt, dass der Nachwuchs nicht immer alles von den Noten abhängig machen sollte. Studium und Referendariat fordern nicht das ab, was dann hinterher im Anwaltsberuf den Erfolg ausmacht. Was hat das Verwaltungsrecht in der Anwaltspraxis mit dem Verwaltungsrecht im Studium gemeinsam? Nicht viel [lacht].
Wo liegen die Unterschiede?
Die Praxis ist viel breiter. Naturgemäß deckt das Studium nur einen kleinen, sehr kleinen Ausschnitt ab und führt nur ein. Was heute meinen Anwaltsalltag prägt, kam im Studium gar nicht vor: Raumordnungsrecht, Regionalpläne, Landesentwicklungspläne, Normenkontrollverfahren – wenn Sie mal davon gehört haben, ist das schon viel. Das alles ist spannend, kann ich Ihnen versichern. Auf den Klassikern im Studium – Abschleppfälle, Gewerbeentzug oder ein Platzverweis – kann keine Kanzlei ein Geschäftsmodell aufbauen.
Was lernt man nicht auf dem Weg zum zweiten Staatsexamen, was man als Anwältin im Verwaltungsrecht benötigt?
Es ist so viel, was die jungen Menschen nicht mitbekommen. Es fängt bei den sozialen Fähigkeiten an. Als Anwalt oder Anwältin brauchen Sie nicht nur für den eigenen Mandanten, sondern auch für die Gegenseite Einfühlungsvermögen. Und dann der Klassiker: Sie lernen nach wie vor nicht unternehmerisches Denken. Sie werden als Einheitsjuristen ausgebildet. Das ist nicht schlecht. Aber als Anwältin in einer Kanzlei – egal, welcher Größe, auch wenn Sie Einzelanwalt sind, aber natürlich auch, wenn Sie Partnerin in einer größeren Einheit wie hier sind – müssen Sie ein Gefühl für Kosten haben, sich mit Personalführung beschäftigen und Akquise von Mandaten lernen.
Ihr Tipp?
Wenn Sie nicht zu den wenigen gehören, die diese unternehmerischen Talente mitbringen, kann ich den jungen Kolleginnen und Kollegen nur empfehlen: Suchen Sie sich einen guten Mentor oder eine gute Mentorin – das sollte nach meiner Auffassung nicht der unmittelbare Vorgesetzte sein. Es sollte ein Partner aus einem anderen Bereich der Kanzlei oder sogar aus einer anderen Sozietät sein, den man einfach wirklich alles fragen kann. Der Berliner Anwaltsverein hat ein Mentorenprogramm, das sehr erfolgreich ist, weil die Mentoren natürlich auch vom Nachwuchs lernen.
Baurecht ist eine Männerdomäne, sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht. Haben Sie Tipps für junge Anwältinnen, um sich durchzusetzen?
Vergessen Sie die Geschlechtertrennung. Die Durchsetzungsfähigkeit brauchen Sie im Anwaltsberuf, egal, ob Sie Frau oder Mann sind. Ich sage das jetzt bewusst: Es gibt auch junge Assessoren, denen ein bisschen Selbstbewusstsein nicht schaden würde. Entscheidend ist: Wie wirkt jemand im Gespräch?
Und was ist Ihnen dann wichtig?
Ich gebe zu, dass ich anfangs als Arbeitgeber nach Menschen gesucht habe, die mir ähnlich waren. Mittlerweile habe ich festgestellt, dass man gut beraten ist, jemanden zu suchen, der anders als man selbst ist. Diese Person kann etwas abdecken, das man selbst nicht bedienen kann – und das schafft produktive Ergebnisse. Personalführung ist auch ein Lernprozess.
Und was ist unverzichtbar?
Es gibt Bewerber, die haben fabelhafte Examen, sind von der Papierlage großartig, aber denen gelingt es nicht, einen Draht zum Gegenüber aufbauen. Wer menschenscheu ist, ist im Anwaltsberuf sicherlich falsch.
Wie viel Technikverständnis gehört zum Bau- oder Immissionsschutzrecht?
Im öffentlichen Baurecht geht es noch ohne, im privaten Baurecht sicherlich nicht mehr. Wer als Anwalt auf den Baustellen rumspringt, muss ein Verständnis für die technischen Zusammenhänge jenseits dessen, was rechtlich bedeutsam ist, entwickeln. Als Verwaltungsrechtlerin müssen Sie nicht die Feinheiten einer Biogasanlage kennen. Aber wenn die Details Ihnen dargelegt werden, sollten Sie sich dafür interessieren und dem auch nachgehen. Das machen die Gerichte übrigens auch.
Wo liegen die Zukunftsthemen im Verwaltungsrecht?
Im Planungsrecht ist das Thema erneuerbare Energien nach wie vor ein Thema, das in die Zukunft weist. Ich habe immer geglaubt: Wenn flächendeckend überall Windenergieanlagen stehen, dann kommt eine Sättigung. Jetzt gibt es die zweite Generation, es geht um Repowering-Fragen, um Netzausbau und so weiter. Der Beratungsbedarf ist nach wie vor hoch, Tendenz steigend. Infrastrukturvorhaben sind ein Zukunftsthema. Wir müssen mit dem künftigen Siedlungsdruck gerade hier in der Region Berlin-Brandenburg umgehen, der wird noch weiter zunehmen.
Wie innovativ müssen die Verwaltungsrechtler in der Anwaltschaft sein?
Sie sollten als Anwalt immer innovativ sein, vor allem alles beobachten. Sie müssen nicht jedem Trend hinterherlaufen, zum Beispiel nicht unbedingt bei Facebook sein, aber Sie sollten es bewusst entscheiden. Ich verzichte auf Facebook & Co. und investiere zum Beispiel viel Zeit in Gespräche und Telefonate mit meinen Mandanten.
Wie international ist das Verwaltungsrecht?
Das kommt darauf an, wie international Sie es haben wollen. Ich komme im Verwaltungsrecht hervorragend aus, ohne jeden Tag englisch telefonieren zu müssen, weil ich die Öffentliche Hand berate. Wenn Sie auf der Seite der Projektentwickler tätig sind, dann kann es schon mal schnell international werden.
Wie fordernd ist das Öffentliche Recht – oder anders gefragt: Wie oft machen Sie Überstunden?
Ganz ehrlich: Unser Anwaltsberuf ist ein Fulltime-Job, Belastbarkeit gehört mit dazu, da brauche ich nicht darum herumzureden. Unter 45 Stunden in der Woche schaffen Sie es nicht, wenn Sie in anspruchsvollen Fällen am Ball bleiben wollen. Was Sie aber schaffen können, dass sie die Wochenenden frei haben und einen kurzen Arbeitstag in der Woche einplanen, um zum Beispiel den Sohn von der Kita abzuholen. Ich versuche, die Woche so gut es geht zu planen. Sie können Ihre Mandanten und die Mandate managen – zumindest im Planungsrecht schaffen Sie das.
Ihr Tipp für Familienväter und Familienmütter, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen?
Vielleicht die wichtigste Empfehlung ist: „Such dir deinen Partner gut aus“. Die jungen Menschen haben so wahnsinnig viele Sorgen, wie sie ihre Examen machen, wie sie ihre Referendarstationen planen, was sie noch Schönes im Lebenslauf haben wollen, aber bei der Frage, mit wem teile ich mein Leben wird man großzügig. Dabei ist die Frage nach dem ganz persönlichen Partnerschaftsmodell fast die wichtigste Entscheidung für die eigene Karriere. Ich weiß natürlich: Seinen Partner kann man nicht wirklich planen, weil es wirklich eine ganz persönliche Entscheidung ist. Es hilft aber, sich dieses Aspekts bewusst zu sein.
Was muss passieren, damit die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht immer nur Frauen gestellt wird?
Mehr Frauen in Führungspositionen.
Wie viel Engagement ist neben dem Anwaltsberuf noch möglich?
Wenn Sie meine Familie fragen würden, würden die wohl sagen: zu viel [lacht]. Ich begrenze das auf ein paar wesentliche Funktionen und Ehrenämter, weil es in der Tat vor allem zulasten der Familie geht.
Was bedeutet Ihnen die Mitarbeit in der Theodor-Heuss-Stiftung?
Sehr, sehr viel. Sonst würde ich es auch nicht schon so viele Jahre machen. In die Stiftungsarbeit bin ich über meine Mentorin, Dr. Hildegard Hamm-Brücher, ge kommen, die die Stiftung gegründet hat. Ich opfere dort gerne Zeit, weil der Austausch – und zwar der intellektuelle Austausch – mir wahnsinnig viel gibt. Die Themen dort haben nur ganz selten etwas mit Jura zu tun. Ich bin sehr dankbar, dass ich mitwirken darf.
Jura allein trägt nicht …
Das muss jeder für sich entscheiden. In jedem juristischen Beruf helfen nach meiner Einschätzung aber Erfahrungen außerhalb der eigenen vier Wände, weil sie immer mit Lebenssachverhalten zu tun haben. Je mehr Lebenserfahrung, damit meine ich wirklich Lebenserfahrung und nicht Erfahrung in rechtlichen Dingen, desto leichter wird es, richtig zu beraten.
Warum sind Sie im Vorstand des Berliner Anwaltsvereins aktiv?
Weil das Verwaltungsrecht dort immer zu kurz kam. Es gibt nicht so viele Verwaltungsrechtler in der Anwaltschaft, so dass auf unsere Bedürfnisse nach Fortbildung und Vernetzung nicht so geachtet wird.
Was raten Sie dem Nachwuchs für das Studium?
Offen sein und sich nicht zu zeitig festlegen. Was am Anfang fasziniert, muss nichtfür den Beruf tragen. Die Referendarausbildung ist so wunderbar, weil sie nie wieder die Chance haben, so viel auszuprobieren – ohne dass das Ihnen jemand ankreidet.
Ab wann sollte sich der Nachwuchs spezialisieren?
Ausprobieren ist wichtig, nicht spezialisieren. Sie sollten heraus bekommen, wo die eigenen Interessen liegen: Will ich das? Interessiert mich das? Damit kann man gar nicht zeitig genug anfangen. Danach kommt die Spezialisierung.
Wann spricht Sie eine Bewerbung an?
Ich schaue auf ehrenamtliches Engagement und ob jemand über den Tellerrand hinaus geblickt hat, aber das ist kein K.-o.-Kriterium, genauso wie eine fehlende Promotion kein K.-o.-Kriterium ist. Ich behaupte auch nicht wie die Großkanzleien: Bitte zwei zweistellige Prädikatsexamen. Selbst wenn das gefordert wird, würde ich alle ermutigen, sich trotzdem zu bewerben. Ich muss ehrlich zugeben, dass ich mittlerweile der Auffassung bin, dass die Note nicht allein maßgeblich ist. Wer eine erfolgreiche Anwaltsstation absolviert hat, aber befriedigende Examina hat, kann hochmotiviert sein.
Worauf achten Sie im Vorstellungsgespräch?
Es zählt der persönliche Gesamteindruck: Die richtige Mischung aus Selbstbewusstsein und dem Respekt vor den Anforderungen des Anwaltsberufs, den man als Berufsanfänger haben sollte.
Stört Sie an der Generation Y etwas?
Manchmal die Anspruchshaltung. Aber es ist auch nicht immer nur ein Segen, sich alles aussuchen zu können und so viele Möglichkeiten zu haben. Das kann auch ein Fluch sein. Der Arbeitsmarkt bietet viele Möglichkeiten, so dass der finanzielle Druck der juristischen Generation Y geringer als früher ist. Mit dieser Freiheit, so will ich es nennen, und Unabhängigkeit muss man auch umgehen können. Ich wünsche der Generation, dass sie bei all diesen Möglichkeiten herausfindet, was ihrer Persönlichkeit am ehesten gerecht wird. Das ist eine Herausforderung und schwieriger, als man denkt. Ich weiß gar nicht, ob wir die Generation darum beneiden sollen.
Gibt es bei der Gehaltsverhandlung einen Unterschied zwischen Männern und Frauen?
Ja, den gibt es, das nivelliert sich nur sehr langsam. Früher war es ganz klar so: Männer haben viel mehr gefordert, und zwar durchaus tatsächlich mit dem klassischen Satz: Ich muss eine Familie ernähren. Das habe ich von einer Frau nie gehört. Mittlerweile treten auch Frauen sehr selbstbewusst auf und verhandeln tatsächlich. Ich kann nur ermutigen, nicht übermäßig viel und jenseits des Realistischen zu fordern, aber durchaus selbstbewusst in die Gespräche reinzugehen, auch als Frau.
Eine Schlussfrage: Streiten Sie über juristische Fragen im Privaten genauso konsequent wie als Anwältin?
Na, ich hoffe nicht. //
Das Gespräch führten Rechtsanwältin Bettina Bachmann und Rechtsanwalt Nicolas Lührig, Berlin.