Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vor kurzem mit der großen Mitgliederstatistik weitere statistische Zahlen zur deutschen Anwaltschaft vorgelegt. Diese zeigen: Der Frauenanteil in der Gesamtanwaltschaft ist zwar nur noch leicht von 34,37 Prozent auf 34,77 Prozent zum Stichtag 1. Januar 2018 angestiegen (2016: 33,97 Prozent). In der Gruppe der ausschließlich als „Syndikusrechtsanwalt“ zugelassenen Anwältinnen und Anwälten gibt es dagegen weiterhin mehr Frauen als Männer (54,69 Prozent, 2017: 54,23 Prozent). Auch bei den Anwältinnen und Anwälten mit Doppelzulassung als „Syndikusrechtsanwalt“ und „Rechtsanwalt“ ist der Frauenanteil mit 43,37 Prozent leicht gestiegen (Vorjahr: 42,83 Prozent). Bei den Neuzulassungen scheinen die Frauen aber aufgeholt zu haben, wie eine Übersicht zu Zu- und Abgängen der Rechtsanwaltskammern für das Jahr 2016 zeigt. Hier ist das Verhältnis fast 50 zu 50.
Weniger Anwaltsnotare – aber mehr Anwaltsnotarinnen
Auch für das Anwaltsnotariat entscheiden sich immer mehr Frauen. Auffällig: Zum Stichtag 1. Januar 2018 gab es 5.485 Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare. Die Zahl ist gegenüber den Vorjahren weiter gesunken (2017: 5.570, 2016: 5.602). Die Zahl der Anwaltsnotarinnen steigt aber von 775 in 2016, auf 833 im Jahr 2017 und auf 904 zum 1. Januar 2018 weiter.
PartG und Anwalts-GmbH nach wie vor beliebt
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) liegt nach wie vor im Trend. Zum 1. Januar 2018 zählte die BRAK insgesamt 4.797 PartG (im Vorjahr: 4.700). Von ihnen hatten 1.983 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Berufshaftung weitergehend als PartGmbB zu beschränken (2017: 1.814). Die meisten Partnerschaftsgesellschaften sind in München (694), in Düsseldorf (539) und in Hamburg (390) gegründet worden. Auch die Zahl der zugelassenen Anwalts-GmbHs ist gestiegen: von 825 in 2017 auf 884 in 2018. Als LLP waren 145 Kanzleien zugelassen. Weniger als noch im Vorjahr (155). Es gab darüber hinaus 987 ausländische Rechtsanwälte (2017: 932).
Unterwegs als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer
Von den Anwältinnen und Anwälten hatten 2.154 zugleich eine Zulassung als Steuerberater (Vorjahr: 2.151), 552 als Wirtschaftsprüfer (Vorjahr: 639) und 386 als vereidigte Buchprüfer (Vorjahr: 402).
Mehr als ein Viertel der Anwältinnen und Anwälte sind Fachanwälte
Interessante Zahlen zu den Fachanwaltschaften hat die BRAK in ihrer Fachanwaltsstatistik 2018 vorgelegt. 26,9 Prozent der zugelassenen Anwälte und Anwältinnen haben mindestens einen Fachanwaltstitel. Das ist ein minimaler Anstieg gegenüber dem Vorjahr (26,4 Prozent). Damit haben 44.215 Anwältinnen und Anwälte (darunter 13.763 Anwältinnen) einen oder bis zu drei Fachanwaltstitel erworben (Vorjahr: 43.421). Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften beträgt nunmehr 55.274 (Vorjahr: 53.886).
Spitzenreiter bei den Fachanwaltschaften bleibt das Arbeitsrecht. Hier gibt es 10.601 Fachanwälte und Fachanwältinnen (Vorjahr: 10.370). Ähnlich beliebt: die Fachanwaltschaft für Familienrecht mit 9.529 Fachanwälten und Fachanwältinnen (Vorjahr: 9.516). Gefolgt von den Plätzen drei und vier für die Fachanwaltschaften für Steuerrecht (4.942, Vorjahr: 4.944) und für Verkehrsrecht (3.987, Vorjahr: 3.814) und fünf und sechs für die Fachanwaltschaften für Miet- und Wohnrecht (3.691, Vorjahr: 3.479) und für Strafrecht (3.553, Vorjahr: 3.448).
Wie auch schon in den Jahren zuvor verzeichnet die Fachanwaltschaft für Familienrecht mit Abstand den größten Frauenanteil (57,72 Prozent, 2017: 57,53 Prozent). Fachanwältinnen sind nach wie vor auch in den Fachanwaltschaften für Sozialrecht (43,27 Prozent, 2017: 43,19 Prozent) und Medizinrecht (39,08 Prozent, 39,66 Prozent) stark vertreten. Die wenigsten Frauen gibt es bei den Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht. Hier haben sich nur 426 Anwältinnen für diese Fachanwaltschaft entschieden (14,55 Prozent). Auch das Agrarrecht (15,76 Prozent) und das Verkehrsrecht (17,23 Prozent) bleiben nach wie vor Domänen der Männer.
Spannend ist auch ein Blick auf die Verteilung der Fachanwälte in den einzelnen Kammerbezirken. Die meisten Fachanwälte gibt es München (4.892), gefolgt von Hamm (4.672), Frankfurt (3.707) und Berlin (3.155).
Kleine Mitgliederstatistik
Die BRAK hatte bereits im Frühjahr neue Zahlen zur Anwaltschaft veröffentlicht („Kleine Mitgliederstatistik, das Anwaltsblatt hatte ausführlich berichtet). Zum Stichtag 1. Januar 2018 wurden genau 165.855 zugelassene Mitglieder gezählt. Die Gesamtzahl der Kammermitglieder hatte sich gegenüber dem Vorjahr um lediglich 317 erhöht. Darin enthalten sind neben der stark wachsenden Gruppe der Syndikusrechtsanwälte unter anderem auch die zugelassenen Kanzleien in Form der Anwalts-GmbH, der Anwalts-AG und der Anwalts-UG. Die Statistik offenbarte wie schon im Vorjahr leicht sinkende Zahlen bei den niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten und zeigte gleichzeitig einen Zuwachs in der Gruppe der Syndikusrechtsanwälte. Die nun vorgelegte große Mitgliederstatistik schlüsselt auch nach Geschlechtern auf und gibt weitere Detailinformationen. Auf der Website der BRAK gibt es keine Statistik für die Zu- und Abgänge in 2017.
Sämtliche Statistiken hat die BRAK unter www.brak.de veröffentlicht.