Warum sollte sich junge KollegInnen auf das Erbrecht spezialisieren?
Das Tätigkeitsgebiet des Erbrechtsanwalts ist ausgesprochen vielfältig und reicht von der Regelung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten, die bei der Unternehmensnachfolge besonders anspruchsvoll ist, über die Testamentsgestaltung bis zur Begleitung von Erbauseinandersetzungen. Mit einer Spezialisierung auf diesen Bereich betritt man ein spannendes und vielseitiges, aber auch sehr anspruchsvolles Terrain. Die erbrechtlichen Themen sind eng mit dem Familienrecht, Steuer- und Gesellschaftsrecht, aber auch mit betriebswirtschaftlichen Komponenten verknüpft. Zudem gibt es wohl kaum ein anderes Rechtsgebiet, das von mehr Emotionen geprägt ist als das Erbrecht. Auf unsere jungen Kolleginnen und Kollegen warten spannende Mandate, die sie auch in persönlicher Hinsicht reifen lassen werden.
Wie wird sich das Erbrecht in den nächsten fünf Jahren wandeln?
Die in Politik und Wirtschaft diskutierten Themen machen auch vor unserem über 100 Jahre alten Erbrecht nicht Halt. Zudem wird nicht nur unser Alltag, vielmehr werden auch die Nachlässe immer internationaler. Auslandsvermögen, insbesondere Auslandsimmobilien, bereichern die Beratung. EU-Verordnungen aus Brüssel führen zu grundlegenden Änderungen; sie wirken auch auf die Erbrechtsberatung ein. Fragen wie beispielsweise die, welche Auswirkungen der „Brexit“ auf das Erbrecht haben wird, insbesondere auf die Verschonungsoptionen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erbschaft- und Schenkungsteuer, oder ob uns bald eine erneute Reform des Erbschaftsteuerrechts bevorsteht, halten das Rechtsgebiet lebendig. Und natürlich ist auch die Digitalisierung im Erbrecht angekommen. Neben dem Thema „Digitaler Nachlass“ beschäftigt uns die Frage, ob und inwieweit künstliche Intelligenz uns als Berater ersetzen kann, ferner, wie wir sie zur Erleichterung unserer Arbeit einsetzen können.
Was brauchen junge Anwältinnen und Anwälte im Erbrecht, was sie in der Juristenausbildung nicht lernen?
Die Gestaltung der Vermögensnachfolge oder die streitige Erbauseinandersetzung ist eine elementare Herausforderung im Leben eines Menschen. Ihn dabei zu begleiten, erfordert ein erhebliches Einfühlungsvermögen. Denn nur wenn der Berater versteht, was den Mandanten bewegt, vermag er ihm auch die richtigen Empfehlungen zu geben. Neben der Empathie benötigt der Berater auch Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, oftmals auch gegenüber dem Mandanten.